Abrechnung & Kostenübernahme
Grundsätzlich ist es so, dass Paartherapie normalerweise nicht von Krankenversicherungen abgedeckt wird, da sie nicht als eine medizinische Heilbehandlung angesehen wird. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzliche als auch private Krankenversicherungen. Das bedeutet, dass die Kosten für meine Dienstleistungen von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Es ist jedoch in vielen Fällen möglich, diese Ausgaben gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG) als „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich geltend zu machen.
Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Informationen und Inhalte aus den Beratungs-, Therapie- und Coaching-Gesprächen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und sind für Unbefugte nicht einsehbar. Ich bin gemäß § 203 des Strafgesetzbuches zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet und werde keine Informationen an Dritte weitergeben.